EU-Verfahren gegen Deutschland eingeleitet
ZDF
Die EU-Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Grund ist ein Urteil zu Staatsanleihenkäufen der EZB.
Wer hat das Sagen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) oder das deutsche Bundesverfassungsgericht? EU-Recht hat Vorrang, sagt Brüssel und leitet nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Hintergrund ist das umstrittene Urteil Karlsruhes zu den milliardenschweren Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank. Wie die EU-Kommission mitteilte, geht sie "wegen der Verletzung grundlegender Prinzipien des EU-Rechts" gegen Deutschland vor. Dabei gehe es auch um die "Beachtung der Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs". Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2020 das milliardenschwere Anleihekaufprogramm PSPP beanstandet, obwohl der EuGH es gebilligt hatte. Kritiker sahen sowohl den Vorrang von EU-Recht als auch die Unabhängigkeit der EZB in Frage gestellt.More Related News