EU stellt strenges Lieferkettengesetz vor
ZDF
Die EU setzt neue Maßstäbe bei fairem Handel: Unternehmen sollen für die Einhaltung von Menschenrechten weltweit sorgen.
Keine Kinderarbeit in indischen Fabriken, keine Zwangsarbeit auf chinesischen Baumwollplantagen, keine Verschmutzung afrikanischer Flüsse: Die Kernbotschaft des am Mittwoch von der EU-Kommission vorgestellten Lieferkettengesetzes an Unternehmen in der EU ist klar: Sorgt dafür, dass weder Mensch noch Natur weltweit aufgrund eurer Produkte leiden müssen.
Fairen Handel – das, was Initiativen bislang mit Gütesiegeln förderten, macht die EU zum Gesetz. Die internationale Arbeitsteilung hat dazu geführt, dass einige Unternehmen die genauen Produktionsbedingungen vor Ort nicht kennen oder ignorieren. Die EU will sie dazu verpflichten, genau hinzusehen und sicherzustellen, dass es an keiner Stelle ihrer Lieferkette Missstände gibt.
Beispiel Textilindustrie: Die EU sieht vor, dass Modekonzerne sichergehen müssen, dass nirgends Menschen bei der Herstellung ihrer Kleidung ausgenutzt werden – weder auf Baumwollplantagen oder in Nähereien noch beim Transport. Über das Lieferkettengesetz hinaus arbeitet die Kommission ein Importverbot für Produkte aus Kinder- und Zwangsarbeit.
In Deutschland wurde bereits 2021 ein Lieferkettengesetz verabschiedet, das 2023 in Kraft tritt. Die geplante EU-Richtlinie ist allerdings deutlich strenger.
Die wesentliche Unterschiede sind:
Vonseiten einiger Nichtregierungsorganisationen wurde das deutsche Gesetz als "zahnloser Tiger" kritisiert. Diesem Vorwurf gibt es gegenüber dem EU-Plan nicht. "Es hat wirklich Potenzial", sagt Stefanie Lorenzen, Professorin an der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht sowie German-Watch-Vorstandsmitglied.
Sie sieht allerdings Schlupflöcher: Zum Beispiel, dass Unternehmen nur "etablierte Geschäftsbeziehungen" überprüfen müssen. Dies könne falsche Anreize schaffen, Zulieferer ständig zu wechseln, um das Gesetz zu umgehen.