EU-Parlament beschließt Verbot von Amalgam-Füllungen
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Schätzungen zufolge werden in der EU trotz möglicher Alternativen jährlich noch 40 Tonnen Quecksilber für die Herstellung von Zahnamalgam genutzt. Die EU-Parlamentarier stimmen nun für ein Verbot der Füllung. Einige Mitgliedstaaten sollen etwas Aufschub für die Umsetzung bekommen.
Das Europäische Parlament hat ein weitgehendes Verbot von Quecksilber in Zahnfüllungen beschlossen. Die Abgeordneten stimmten in Brüssel für ein Gesetz, nach dem der Füllstoff Amalgam ab dem kommenden Jahr grundsätzlich nicht mehr bei Zahnbehandlungen genutzt werden darf. Erklärtes Ziel der Europäischen Kommission ist es, ein "quecksilberfreies Europa" zu schaffen und Bürger und Umwelt vor dem giftigen Stoff zu schützen. Die Mitgliedsländer müssen das Verbot noch formal absegnen.
Schätzungen zufolge werden in der EU trotz möglicher Alternativen jährlich noch 40 Tonnen Quecksilber für die Herstellung von Zahnamalgam genutzt. EU-weit verboten ist es bislang nur bei der Behandlung von Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren oder Stillenden. Auch in Deutschland wird Zahnamalgam noch eingesetzt.
Das nun beschlossene Verbot ab 2025 sieht befristete Ausnahmen für Mitgliedstaaten vor, die mehr Zeit für die Anpassung ihres nationalen Gesundheitssystems benötigen. Sie können die Verwendung, Herstellung und Einfuhr von Amalgam höchstens bis zum 30. Juni 2026 weiter erlauben. Ausnahmen gibt es laut Gesetz zudem, wenn ein Arzt die Behandlung mit dem quecksilberhaltigen Stoff für "unbedingt erforderlich hält".