EU leitet Prüfung von Antrag der Ukraine ein
ZDF
Die EU-Kommission soll eine Einschätzung zum möglichen EU-Beitritt der Ukraine, Moldau und Georgien abgeben, wie am Montag bekannt wurde.
Die Ukraine, Moldau und Georgien hatten in der vergangenen Woche als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine offiziell eine EU-Mitgliedschaft beim Europäischen Rat beantragt. Vertreter der 27 EU-Länder einigten sich nun darauf, dass die Europäische Kommission eine Einschätzung zum möglichen EU-Beitritt der drei Staaten abgeben soll. Dies gab die französische Ratspräsidentschaft am Montag bekannt.
Mit der Weiterleitung an die Kommission erfolgt ein erster Schritt auf dem Weg zu offiziellen Beitrittsverhandlungen. Nach Angaben eines EU-Vertreters dauert eine solche Einschätzung in der Regel ein bis anderthalb Jahre.
Der Chef des Europäischen Rats, Charles Michel, sagte, die EU wolle in den nächsten Tagen über den Beitrittsantrag der Ukraine beraten. Er könnte Thema bei einem zweitägigen informellen EU-Gipfel sein, der am Donnerstag in Versailles in Frankreich beginnt. Über einen Beitritt zur Europäischen Union entscheiden schlussendlich die EU-Länder, sie müssen einstimmig dafür sein.
Vergangene Woche hatte der ukrainische Präsident Selenskyj in einer Sondersitzung des EU-Parlamentes in einer eindringlichen Rede für den Anstoß eines EU-Beitrittsverfahrens der Ukraine geworben. Die Parlamentarier honorierten den Auftritt mit langem Applaus.
EU-Ratspräsident Charles Michel sprach daraufhin von einem "symbolischen und legitimen Antrag". Der Rat werde sich seiner Verantwortung gegenüber der Ukraine "nicht entziehen können", so Michel weiter. Auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen befürwortet einen Beitritt der Ukraine. Es handele sich bei dem Prozess jedoch um einen "langen Weg".
Der EU-Betrittsprozess ist in der Regel enorm kompliziert und langwierig. Grundsätzlich kann nach Artikel 49 des EU-Vertrags jeder europäische Staat die Aufnahme beantragen, sofern er vorgegebene EU-Grundwerte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit achtet.
Praktisch muss zuvor aber etwa EU-Recht in nationales Recht umgesetzt werden. Selbst für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gelten strenge Anforderungen. Derzeit gibt es schon fünf Kandidaten: Serbien, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und die Türkei. Deren Beitrittsverhandlungen kommen aber seit mehr als 20 Jahren nicht vom Fleck.