EU-Kommission behält erstmals Millionenhilfen für Polen ein
Die Welt
Jetzt macht die Europäische Kommission Ernst: Weil Polen sich weigert, einem EuGH-Urteil Folge zu leisten, werden Hilfen in Millionenhöhe einbehalten. Der EuGH hatte zuvor Polen wegen eines Braunkohletagebaus zur Zahlung eines tägliches Zwangsgelds von einer halben Million Euro verurteilt.
Die Europäische Kommission behält im Rechtsstreit mit Polen erstmals EU-Hilfen für das Land in Millionenhöhe ein. Die Brüsseler Behörde reagiert damit auf die Weigerung Polens, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Folge zu leisten, wie der Sprecher von EU-Haushaltskommissar Johannes Hahn am Dienstag auf Anfrage mitteilte. Die Luxemburger Richter hatten Polen im September zur Zahlung eines tägliches Zwangsgelds von einer halben Million Euro verurteilt.
In dem Fall geht es um den umstrittenen polnischen Braunkohletagebau Turow im Dreiländereck von Polen, Tschechien und Deutschland. Er ist nur wenige Kilometer vom Zentrum der sächsischen Grenzstadt Zittau entfernt. Tschechien hatte vor dem EuGH dagegen geklagt, da Polen keine korrekte Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen hatte.