
Erzbistum Köln muss Missbrauchsopfer 300.000 Euro zahlen
n-tv
Mehr als 300 Mal war Georg Menne von einem Priester vergewaltigt und auf andere Art sexuelle missbraucht worden. Eine Einigung mit der Kirche scheitert. Nun spricht ein Gericht nach Ansicht von Experten ein wegweisendes Urteil. Es dürfte zahlreiche Betroffene ermuntern, ebenfalls den Klageweg zu wählen.
In einer wegweisenden Gerichtsentscheidung ist das katholische Erzbistum Köln zu 300.000 Euro Schmerzensgeld für ein Missbrauchsopfer verurteilt worden. Das Landgericht Köln sprach das Urteil nach einer mündlichen Verhandlung, bei der kein Vergleich zwischen den beiden Parteien zustande gekommen war. Der Kläger Georg Menne war in den 70er Jahren als Messdiener viele Jahre lang von einem Priester sexuell missbraucht worden.
Das Urteil dürfte eine wichtige Signalfunktion haben. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller sprach von einer "Zäsur in der deutschen Justizgeschichte". Erstmals werde die katholische Kirche durch ein staatliches Gericht zu einer auch in der Höhe außergewöhnlichen Summe verurteilt, sagte der Experte. "Daran werden sich zukünftig auch andere Gerichte zumindest orientieren."
Die Betroffenenorganisation "Eckiger Tisch" kommentierte, es gebe nun erstmals ein Urteil, das einem Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs durch einen Priester der katholischen Kirche eine Entschädigung in Form eines Schmerzensgelds zuspreche. Dabei werde auch die institutionelle Verantwortung der Kirche für diese Verbrechen berücksichtigt. Die Kirche hafte "für die Verbrechen ihrer Priester, Bischöfe und Ordensvorgesetzten" Es gilt als wahrscheinlich, dass nun auch viele andere Missbrauchsopfer den Klageweg beschreiten werden, so dass auf die Kirche hohe Kosten zukommen könnten.