Erste Länder bereiten längere Corona-Schutzauflagen vor
ProSieben
Der Groll in den Ländern sitzt noch tief, dass der Bund im Alleingang den Instrumentenkasten zum Eindämmen der Pandemie verkleinerte und es komplizierter wird. In einigen Regionen soll er jetzt genutzt werden.
Angesichts hoher Corona-Infektionszahlen bereiten erste Länder längere Schutzauflagen nach dem umstrittenen neuen bundesweiten Rechtsrahmen vor. In Mecklenburg-Vorpommern mit der aktuell höchsten Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2400 sollen wesentliche Maßnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben für Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortdauern, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenräumen über den 2. April hinaus fortsetzen.
Hintergrund ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampel-Koalition unter offenem Protest der Länder am Sonntag in Kraft gesetzt hatte. Zunächst können alle Länder noch eine Übergangsfrist bis längstens zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Grundsätzlich sind ihnen dann nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken möglich. Für regionale «Hotspots» kann es aber weitergehende Beschränkungen geben, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt.
In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle sechs Landkreise und die Städte Rostock und Schwerin als Hotspots eingestuft werden, wie Ministerin Drese sagte. In allen Regionen sei eine «epidemische Ausbreitung» der Corona-Erkrankungen zu sehen. Der Landtag muss die Pläne zuvor absegnen. Auch der Stadtstaat Hamburg will die Hotspot-Regel nutzen. Dafür muss die Bürgerschaft zuerst die «Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage» feststellen, wie es vom Senat hieß.
In Baden-Württemberg sollen dagegen ab 3. April die meisten Maßnahmen wegfallen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz keine Grundlage mehr für eine landesweite Verlängerung etwa der Maskenpflicht. Auch regionale Auflagen für Hotspots stünden zunächst nicht an. «Im Moment sind wir von einer Überlastung der Krankenhäuser und Intensivstationen noch weit entfernt», sagte der Grünen-Politiker. Er schloss aber nicht aus, zu regionalen Auflagen zu greifen, wenn die Pandemie sich zuspitze.
Bayern lässt vorerst offen, wie es nach dem 2. April weitergeht. Gesundheitsminister Klaus Holetschek wollte sich nach Beratungen des Kabinetts noch nicht dazu äußern, ob und wie der Freistaat von der Hotspot-Regel Gebrauch machen könnte. Der CSU-Politiker kritisierte, schon zwischen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gingen Äußerungen auseinander, ob man ein ganzes Land zum Hotspot erklären könnte. Diesen Widerspruch müssten die Ampel-Parteien auflösen.