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Erste bayerische Bistümer wollen neues Arbeitsrecht umsetzen
n-tv
"Meilenstein": Der Beschluss der katholischen Bischöfe, das kirchliche Arbeitsrecht zu lockern, macht Schlagzeilen - und erntet auch Kritik. Das neue Recht wird allerdings erst wirksam, wenn die Bischöfe es auch in ihren Bistümern umsetzen. Tun sie das?
München/Würzburg (dpa/lby) - Nach der Lockerung des Arbeitsrechts in der katholischen Kirche haben erste bayerische Bistümer angekündigt, den Beschluss schnell umzusetzen. Im Erzbistum München und Freising soll das "zeitnah" der Fall sein, wie ein Sprecher am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Im Erzbistum Bamberg, das derzeit keinen Oberhirten hat, soll die Einführung der neuen Grundordnung vorbereitet werden, sagte ein Sprecher - "um den Weg frei zu machen für die Inkraftsetzung durch den neuen Erzbischof".
Das Bistum Würzburg will die neue Grundlage für das Arbeitsrecht in der katholischen Kirche zu Beginn des neuen Jahres umsetzen. Der Schritt sei im ersten Quartal 2023 geplant nach entsprechender Vorbereitung durch den Verband der Diözesen Deutschlands, teilte ein Sprecher am Mittwoch auf Nachfrage mit. Bischof Franz Jung hatte bereits im Februar erklärt, er werde bei Beschäftigten hinsichtlich ihrer sexuellen Orientierung keine kirchen- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergreifen.
Auch das Bistum Augsburg peilt eine Umsetzung im ersten Quartal 2023 an, wie ein Sprecher sagte. Derzeit warte man aber noch auf konkrete Formulierungsvorschläge des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), in dessen Rahmen die Bischöfe die Lockerung des kirchlichen Arbeitsrechtes am Dienstag in Würzburg beschlossen hatten.