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Erste Bauarbeiten für den Fehmarnbelt-Tunnel können beginnen
n-tv
Schleswig (dpa/lno) - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Weg frei gemacht für den Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung. In zweiter Instanz wurde am Freitag entschieden, dass für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke im Bereich des Fährhafens von Puttgarden vorzeitig an die Vorhabenträger übertragen hatten werden dürfen. Dies teilte das Gericht am Dienstag mit (Az. 4 MB 32/21). Eigentümer der betroffenen Grundstücke sind die Reederei Scandlines Deutschland GmbH und die Scandlines Bordershop Puttgarden GmbH. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 4 MB 32/21).
Die Unternehmen hatten gegen die sogenannte Besitzeinweisung des schleswig-holsteinischen Innenministeriums vor dem Verwaltungsgericht geklagt und von diesem am 2. Juni Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht hatte dies nach Angaben des OVG damit begründet, dass ein sofortiger Beginn der Bauarbeiten nicht geboten sei, weil ihm noch erhebliche Hindernisse entgegenstünden. Gegen diese Entscheidung haben das Ministerium und der dänische Vorhabenträger Femern Bælt A/S Beschwerde beim OVG eingelegt.
Dieses hat die Besitzeinweisungen nun für rechtmäßig befunden. Eine Besitzeinweisung ist ein Verwaltungsakt, der den Beginn der Baumaßnahme noch vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens ermöglicht. Die nach dem Planfeststellungsbeschluss noch ausstehende Vorlage, Prüfung und Billigung eines Rettungs- und Notfallkonzeptes für den Tunnel sei keine Bedingung, deren Erfüllung von der Enteignungsbehörde zu kontrollieren sei, teilte das Gericht mit.
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