
Erneute Kritik des EuGH an polnischer Justizreform
DW
Die Mindestgarantien für eine Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative sei mit der polnischen Justizreform nicht mehr gegeben, kritisierte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Im Streit um die Justizreformen in Polen gibt es erneut Kritik vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Nach einem vorgelegten richterlichen Rechtsgutachten ist die Abordnung von Richtern an höhere Gerichte durch den polnischen Justizminister nicht mit EU-Recht vereinbar. Unter diesen Umständen seien die Mindestgarantien für eine Gewaltenteilung zwischen Exekutive und Judikative nicht mehr gegeben. Für sein Urteil ist der EuGH daran nicht gebunden, er folgt diesen sogenannten Schlussanträgen aber in den allermeisten Fällen. In Polen ist der Justizminister gleichzeitig auch Generalstaatsanwalt. Nach der umstrittenen Regelung kann er Richter an höhere Gerichte abordnen und diese Abordnung nach freiem Ermessen jederzeit wieder beenden. Eine Vorsitzende Richterin im Bezirksgericht Warschau geht davon aus, dass ihre Kammer nicht ordentlich besetzt ist, weil ihr ein solcher abgeordneter Richter angehört. Die Abordnung auf Abruf sei mit dem im EU-Recht verankerten Grundsätzen des Rechtsstaats nicht vereinbar.More Related News