Erleichterungen bei Vergabe öffentlicher Aufträge verlängert
n-tv
Um Unternehmen während der Corona-Pandemie aus der Krise zu helfen, waren die Vergabebestimmungen in Thüringen erleichtert worden. Die Maßnahmen bleiben zunächst in Kraft.
Erfurt (dpa/th) - Die seit April 2020 geltenden Erleichterungen im Thüringer Vergabegesetz werden noch einmal befristet verlängert. Eigentlich hätten die Sonderregelungen zum 30. Juni auslaufen sollen, teilte das Wirtschaftsministerium am Montag in Erfurt mit. Nun würden sie bis zum 30. Juni 2023 in Kraft bleiben. Neben den anhaltenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hätte auch der russische Angriffskrieg in der Ukraine die Probleme wie die Unterbrechung von Lieferketten, Rohstoffmangel und Preissteigerungen zusätzlich verschärft und beschleunigt.
Konkret geht es den Angaben des Ministeriums zufolge bei den Erleichterungen um eine Anhebung der Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau- sowie Liefer- und Dienstleistungen, unterhalb derer vereinfachte Vergabeverfahren genutzt werden können. So seien bei Bauaufträgen die Wertgrenzen für die sogenannte "freihändige" Vergabe - das heißt ohne vorherige Ausschreibung - von 50.000 und für eine Beschränkte Ausschreibung von 150.000 auf jeweils drei Millionen Euro angehoben worden. Bei Liefer- und Dienstleistungen waren die Grenzen für eine sogenannte Verhandlungsvergabe von 20.000 und für eine Beschränkte Ausschreibung von 50.000 auf jeweils 215.000 Euro angehoben worden.
Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) betonte, dass es sich bei der Verlängerung um eine befristete Maßnahme handele, die einer wirtschaftlichen Ausnahmesituation geschuldet sei. "Grundsätzlich bleibt es dabei, dass wir als Land großen Wert darauf legen, dass öffentliche und aus Mitteln des Steuerzahlers finanzierte Aufträge nach grundlegenden sozialen und ökologischen Standards vergeben werden."