Erfolg für Sparkassenkunden
Süddeutsche Zeitung
Der Bundesgerichtshof stärkt Prämiensparern im Streit um zu wenig gezahlte Zinsen erneut den Rücken. Was das Urteil des BGH bedeutet - und wie Verbraucher an ihr Geld kommen.
Im Streit um zu wenig gezahlte Zinsen bei Prämiensparverträgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verbraucher erneut gestärkt. Die Richter erklärten Zinsklauseln in den Sparverträgen der Sparkassen Zwickau und Erzgebirge für ungültig. Die Geldhäuser müssen nun voraussichtlich die Zinsen nachberechnen. Die Kunden können damit zum Teil auf hohe Nachzahlungen hoffen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen. An den beiden Musterfeststellungsklagen hatten sich knapp 3000 Sparer beteiligt. Dabei ging es um Nachforderungen von durchschnittlich mehr als 5000 Euro.
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