Entscheidung über Corona-Sondervermögen des Landes
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Wiesbaden (dpa/lhe) - Der Staatsgerichtshof verkündet heute in Wiesbaden seine Entscheidung, ob das milliardenschwere Corona-Sondervermögen des Landes im Einklang mit der hessischen Landesverfassung steht. Abgeordnete der Landtagsfraktionen von SPD und FDP hatten im November 2020 einen Normenkontrollantrag gegen das entsprechende Gesetz "Hessens gute Zukunft sichern" gestellt, die AfD-Fraktion im März dieses Jahres.
Der hessische Landtag hatte im Sommer des vergangenen Jahres mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen das kreditfinanzierte Sondervermögen des Landes beschlossen. Das Volumen beträgt insgesamt zwölf Milliarden Euro. Mit dem Sondervermögen sollen die Folgen der Corona-Krise abgemildert werden. Bis Ende 2023 dürfen die Kredite aufgenommen werden, beispielsweise um Steuerverluste des Landes und der Kommunen auszugleichen. Die Landtagsopposition spricht sich dagegen für Nachtragshaushalte zur Bewältigung der Corona-Kosten aus.
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