Entschädigung von NS-Opfern - Deutschland klagt
ProSieben
Deutschland verklagt vor dem IGH seinen engen Partner Italien - weil dort immer wieder Prozesse auf Entschädigung einzelner NS-Opfer zugelassen werden.
Im jahrelangen Rechtsstreit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg hat Deutschland Klage gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereicht. Die Bundesregierung wendet sich dagegen, dass Italien weiterhin Klagen von Angehörigen der Opfer deutscher Kriegsverbrechen auf Einzel-Wiedergutmachung zulässt, obwohl der Gerichtshof dies längst für unzulässig erklärt hat, wie dieser in Den Haag mitteilte.
Eine solche Auseinandersetzung vor Gericht zwischen zwei so engen Partnerländern ist sehr ungewöhnlich. Deutschland geht diesen Schritt, weil ihm die Zwangsversteigerung von Immobilien in Rom droht, nachdem es Urteile nicht umgesetzt hat. In ihnen war es zur Zahlung von Einzel-Wiedergutmachungen verurteilt worden. Der Gerichtshof in Rom will darüber voraussichtlich am 25. Mai entscheiden, wie aus der deutschen Klageschrift für das Verfahren beim IGH hervorgeht.
Um dies zu verhindern, hat Deutschland vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Betroffen sind der Klageschrift zufolge die Gebäude des Goethe Instituts, der Deutschen Schule, des Deutschen Archäologischen Instituts und des Deutschen Historischen Instituts in Rom.
Die deutsche Wehrmacht und die SS hatten im Zweiten Weltkrieg bei ihrem Rückzug aus Italien an vielen Orten gewütet. Dabei wurden auch viele Italiener ermordet.
Bereits 2012 hatte der Internationale Gerichtshof nach einer Klage Deutschlands entschieden, dass Deutschland italienische NS-Opfer nicht individuell entschädigen müsse. Entsprechende Urteile italienischer Gerichte seien unwirksam. Deutschland pocht mit seiner Klage nun darauf, dass Italien das im Urteil vor zehn Jahren festgestellte Prinzip der Immunität von Staaten bei Zivilklagen in anderen Staaten anerkennt.