
Entlassung von JVA-Beamtin ist rechtens
n-tv
Eine Justizvollzugsbeamtin beginnt noch in ihrer Probezeit eine Affäre mit einem Häftling und wird daraufhin entlassen. Eine Klage der Frau gegen ihren Rauswurf weist das Berliner Verwaltungsgericht jetzt zurück. Sie sei den Sicherheitsvorschriften nicht gefolgt.
Eine Justizvollzugsbeamtin hat eine heimliche Liebesaffäre mit einem Häftling aufgenommen und diesen nach der Entlassung in ihrer Wohnung untergebracht - und ist dafür zu Recht entlassen worden: Dies entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Es wies damit eine Klage der Frau gegen ihre Entlassung zurück. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (VG 5 K 163/20).
Die Klägerin war nach Gerichtsangaben in einer Justizvollzugsanstalt als Beamtin auf Probe tätig. In dieser Zeit sei sie eine Beziehung zu einem Häftling eingegangen, die sie vor ihrem Dienstherrn verheimlicht habe. Sie habe den Mann dann später nach seiner Entlassung in ihrer Wohnung aufgenommen. Als der Dienstherr davon erfuhr, entließ er die Mitarbeiterin. Dagegen ging die Frau gerichtlich vor. Sie argumentierte dem Gericht zufolge, dass sie fachlich für die Tätigkeit gut geeignet sei. Außerdem könne ein Fehlverhalten dieser Art in Zukunft ausgeschlossen werden. Statt der Entlassung hätte der Dienstherr die Probezeit auch verlängern oder die Beamtin in einen weniger sicherheitsrelevanten Bereich versetzen können.
Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht: Beamtinnen und Beamte auf Probe könnten demnach entlassen werden, wenn sie sich in der Probezeit nicht bewähren - hinsichtlich ihrer Eignung, Befähigung und Leistung. Als Beamtin müsse die Klägerin den Sicherheitsvorschriften folgen - und diese besagten, dass sie gegenüber Gefangenen und Entlassenen eine notwendige Zurückhaltung zu wahren habe.

Ein Tanklaster ist in Ubstadt-Weiher nördlich von Karlsruhe mit einer Straßenbahn zusammengestoßen. Beide Fahrzeuge stehen nach Angaben der Polizei in Flammen. Eine massive Rauchwolke steigt in die Luft. Ein Mensch sei mutmaßlich schwer verletzt, sagte eine Polizeisprecherin. Hinweise auf eine größere Zahl Verletzter oder gar Toter gibt es ihren Angaben zufolge bislang nicht.