
Embryonenforschung sollte erlaubt werden
n-tv
In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz jegliche Forschung an menschlichen Embryonen. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina spricht sich für eine vorsichtige Lockerung der strikten Regelung aus - sonst könnten deutsche Wissenschaftler bald international nicht mehr mithalten.
Das Verbot der Forschung an frühen Embryonen außerhalb des menschlichen Körpers sollte in Deutschland aus Sicht der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina fallen. Im Einklang mit internationalen Standards sollten Wissenschaftler hochrangige Forschungsziele verfolgen können, heißt es in einer Stellungnahme der Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften. Auch die Internationale Gesellschaft für Stammzellforschung (ISSCR) spricht sich dafür aus, aus menschlichen Stammzellen hergestellte Embryonen künftig länger als die bisher maximal gängigen 14 Tage im Labor züchten zu dürfen. Demnach sollen Forscher Embryonenmodelle so lange im Labor kultivieren dürfen, wie es dem jeweiligen Forschungszweck dient - allerdings nach individueller Prüfung. In der letzten Version der internationalen Leitlinie von 2016 galt das Überschreiten der 14-Tage-Regel als "unzulässige Forschungsaktivität" ("prohibited activities"). Seitdem habe die Forschung große Fortschritte erzielt - sowohl bei der Kultivierung menschlicher Embryonen als auch etwa bei der Schaffung von Embryonen aus Stammzellen, begründet die elfköpfige Arbeitsgruppe die Neuauflage der Leitlinie im Fachblatt "Stem Cell Reports". Die Autoren kommen aus den USA, Kanada, Großbritannien, Österreich, Japan und China. "Das Komitee erkennt zwar an, dass die Kultivierung eines menschlichen Embryos über 14 Tage hinaus in vielen Rechtssystemen durch Gesetze oder Regeln untersagt ist, glaubt aber, dass in diesem Bereich ein pauschales Verbot wichtige Forschungsausrichtungen behindern könnte", schreibt die Gruppe.More Related News

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