Elektronische Fußfessel für Straftäter nur selten im Einsatz
n-tv
Wenn von Haftentlassenen nach schweren Straftaten weiterhin Gefahr ausgeht, können Gericht ihre Überwachung per elektronischer Fußfessel anordnen. Das Instrument kommt in Thüringen selten zum Einsatz.
Erfurt (dpa/th) - In Thüringen sind binnen zehn Jahren insgesamt 20 verurteilte Straftäter nach der Haftentlassung mit einer elektronischen Fußfessel überwacht worden. Das Landesjustizministerium nannte diese Zahl auf Anfrage für den Zeitraum von 2011 bis 2020. Im gleichen Zeitraum wurden von den Gerichten jährlich jeweils zwischen rund 2300 und 3000 Freiheitsstrafen mit und ohne Bewährung verhängt. Das Tragen der Fußfessel ordneten Gerichte fast ausschließlich bei Sexualstraftätern an.
Die Überwachung mit der Fußfessel kommt laut Ministerium in Frage, wenn von den Haftentlassenen die Gefahr bestimmter weiterer schwerer Straftaten ausgeht. Sie müssen zuvor eine mindestens dreijährige Gefängnisstrafe vollständig abgebüßt haben. Auch für psychisch kranke oder drogenabhängige Straftäter, die im sogenannten Maßregelvollzug untergebracht waren, kann nach ihrer Entlassung die Fußfessel angeordnet werden.
Mit dem Gerät können die Haftentlassenen über GPS oder Funkzellen geortet werden, die Fessel speichert und sendet die Aufenthaltsdaten. Die Daten laufen bei der gemeinsamen Überwachungsstelle der Bundesländer ein, die ihren Sitz im hessischen Weiterstadt hat.