
Einsprüche gegen Abgeordnetenhauswahl und Bundestagswahl
n-tv
Am Vormittag des Wahltags war in Berlin von einzelnen Pannen die Rede, im Laufe des Tages kamen immer mehr Berichte über Probleme zusammen. In den nächsten Tagen wurde die Liste länger und länger. Nun prüfen ein oberstes Gericht und der Bundestag die Ergebnisse.
Berlin (dpa/bb) - Wegen der zahlreichen Pannen bei der Abgeordnetenhauswahl am 26. September hat Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) Einspruch gegen das Ergebnis beim Verfassungsgerichtshof eingelegt. Am Montag werde ein entsprechender Schriftsatz eingereicht, sagte ein Sprecher von Geisel am Freitag. Welche Wahlkreise betroffen sind, wollte die Senatsinnenverwaltung erst am Montag mitteilen. Ob dort die Wahl wiederholt wird, muss der Verfassungsgerichtshof nach Prüfung der Vorgänge entscheiden.
Im Oktober hatte bereits die Berliner Landeswahlleitung einen eigenen Einspruch beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. In 2 von 78 Wahlkreisen habe es Rechtsverstöße gegeben, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung haben könnten, hieß es damals. In beiden Wahlkreisen zusammen könnten gut 62 000 Menschen abstimmen, also etwa 2,5 Prozent aller Berliner Wahlberechtigten.