Einrichtungsbezogene Impfpflicht tritt in Kraft
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Beschäftigte in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen sollen zum Schutz der Patienten und Heimbewohner gegen Corona geimpft sein. Das sieht bundesweit die einrichtungsbezogene Impfpflicht vor. Die Gesundheitsämter haben für die Prüfungen bis Mitte Juni Zeit.
Düsseldorf (dpa/lnw) - In zahlreichen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen gilt ab diesem Mittwoch für die Beschäftigten eine Impfpflicht. Nach Angaben von Bundes- und Landesregierung gehören dazu unter anderem Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Allein in Nordrhein-Westfalen sind bis zu einer Million Beschäftigte davon betroffen. Das NRW-Gesundheitsministerium schätzte zuletzt Mitte Februar, dass bis dahin etwa 50.000 bis 100.000 Menschen in diesen Bereichen noch nicht über einen vollständigen Impfschutz verfügten.
Erklärtes Ziel ist, besonders gefährdete Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen besser vor einer Corona-Ansteckung zu schützen. Das Verfahren ist mehrstufig und sieht eine Einzelfallprüfung vor. Mögliche Beschäftigungs- oder Betretungsverbote sind nach Ansicht des NRW-Gesundheitsministeriums deshalb nicht unmittelbar zu erwarten. Die kommunalen Gesundheitsämter haben bis zum 15. Juni Zeit, die einrichtungsbezogene Impfpflicht vollständig umzusetzen.