Eine Stunde, vier Delikte, ein Richter
Süddeutsche Zeitung
Zweimal in der Woche wird am Amtsgericht München im Schnellverfahren verhandelt. Eindeutige Fälle sollen auf diese Weise unkompliziert entschieden werden. Aber was sind schon eindeutige Fälle? Ein Ortstermin.
Gibt man das Wort "Schnellgericht" in die Internet-Suchmaschine ein, listet sie gleich etliche flott zubereitete Kochrezepte auf. Schnellgericht kann aber auch ganz anders gehen. Man nehme: eine Stunde, vier Delikte, ein Richter. Am Amtsgericht München wird zweimal die Woche im beschleunigten Verfahren verhandelt. Das heißt, strafrechtlich relevante Delikte mit einem einfachen Sachverhalt und einer klaren Beweislage können binnen weniger Tage zur Verhandlung angesetzt und dann schnell abgeurteilt werden. "Und im Gegensatz zu einem Strafbefehl haben Richter und Staatsanwalt in der Verhandlung die Möglichkeit, dem reuigen Sünder ins Gewissen zu reden", sagt Klaus-Peter Jüngst vom Amtsgericht.