Eine Kuh ist vom Eis, doch der Haushalt wackelt noch
n-tv
Bis Anfang Februar soll endlich der Bundeshaushalt für das laufende Jahr stehen. Ob das vorgeschlagene Paket der Bundesregierung rechtmäßig ist, ist umstritten. Bei den strittigen Ahrtal-Hilfen ist zwar eine Lösung gefunden. Doch Experten melden weitere Zweifel an. Die Union droht mit Klage.
Auf dem Weg zum überfälligen Bundeshaushalt 2024 ist eine dicke Kuh vom Eis: Der Bund kann anders als bislang geplant die Hilfsmittel gegen die Folgen der Ahrtalflut doch aus dem Kernhaushalt finanzieren und muss keine Kredite unter Aussetzung der Schuldenbremse aufnehmen. "Nach der abschließenden Rechnung des Bundesfinanzministeriums ist ein Notlagenbeschluss fürs Ahrtal nicht notwendig. Die Fluthilfen können regulär aus dem Bundeshaushalt finanziert werden", sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr der Nachrichtenagentur dpa. Die dpa hatte aus dem von FDP-Chef Christian Lindner geführten Ministerium erfahren, dass im Bundeshaushalt des vergangenen Jahres ein einstelliger Milliardenbetrag ungenutzt geblieben ist. Dieses übrige Geld kann nun für die Flutfolgen-Bekämpfung genutzt werden.
"Ein Aussetzen der Schuldenbremse ließe sich nur rechtfertigen, wenn der Staat in einer Notsituation akut überfordert ist. Das ist aber - zum Glück - nicht der Fall", sagte Dürr. "Als FDP-Fraktion hätten wir ohnehin große rechtliche Bedenken, für diesen vergleichsweise kleinen Betrag zusätzliche Schulden aufzunehmen. Aus meiner Sicht ist damit ein Aussetzen der Schuldenbremse für dieses Jahr vom Tisch."
Tatsächlich hatten während einer Sachverstandgenanhörung des Haushaltsausschusses an diesem Donnerstag gleich mehrere Experten Zweifel am geplanten Vorgehen angemeldet. "Wir sprechen hier von 0,6 Prozent des Bundeshaushaltes", sagte der Professor für Öffentliches Recht, Gregor Kirchhof, über die geplanten Ahrtal-Kredite in Höhe von 2,7 Milliarden Euro. Eine so kleine Summe stelle keine so "erhebliche Beeinträchtigung" der Staatsfinanzen dar, als dass sie eine Aussetzung der Schuldenbremse rechtfertige. Auch Volkswirtschaftsprofessor Thiess Büttner und der Ökonomieprofessor Fritz Söllner hielten diesen Weg der Nothilfefinanzierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom November für nicht rechtens.