Eine Dosis Johnson & Johnson reicht jetzt doch: Gericht entscheidet – Impfstatus bleibt vollständig
Frankfurter Rundschau
Mit Johnson & Johnson Geimpfte haben offiziell auch weiterhin den vollständigen Impfschutz. Das entschied jetzt ein Gericht.
Hamburg – Eine Impfung mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff reicht weiterhin für den vollständigen Impfschutz aus. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat einer Frau Recht gegeben, die gegen die Verordnungsänderung durch das Paul-Ehrlich-Institut geklagt hatte, nach der Personen, die eine Dosis von Johnson & Johnson bekommen haben, nicht mehr als vollständig geimpft gelten. Wieso das Gericht die Änderung des Immunisierungsstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut als rechtswidrig ansieht, verrät 24hamburg.de hier.
Es stünde dem Institut als Bundesoberbehörde nicht zu, diese Entscheidung zu treffen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Lediglich die Bundesregierung könne nach der Verordnungsermächtigung im Infektionsschutzgesetz den Immunisierungsstatus ändern. Auch die Kürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch das Robert-Koch-Institut (RKI) erklärte das Gericht als rechtswidrig. In beiden Fällen stehen noch Hauptsacheverfahren aus.
In Hamburg wurde die Verkürzung des Genesenenstatus aus den gleichen Gründen bereits Anfang der Woche wieder rückgängig gemacht. Auch in der Hansestadt wird beim Thema Impfen allerdings weiterhin eine Dreifach-Impfung empfohlen. Nach Angaben der Stiko haben Johnson & Johnson-Geimpfte erst mit einer Kreuzimpfung aus zwei zusätzlichen mRNA-Impfstoffen den Status der Booster-Impfung. Zwei Impfungen sollen für eine „Optimierung der Grundimmunisierung“ sorgen. *24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.