"Ein Schlag ins Gesicht vieler Mieter"
ZDF
Durch das kommunale Vorkaufsrecht konnten Städte Mietwucher vorbeugen. Jetzt wurde es gekippt. Viele Städte sind besorgt.
Im Herzen von Kreuzberg prallt aufeinander, was typisch ist für Berlin: Zwei Häuser, die direkt nebeneinander liegen, nur getrennt durch eine schmale Mauer im Innenhof. Das eine wurde mehrfach verkauft, modernisiert und entmietet - 80 Prozent der Mieter mussten raus. Die Wohnungen werden jetzt für 20 Euro pro Quadratmeter am Markt angeboten.
Das andere wurde durch den Bezirk im Vorkaufsrecht erworben, als eine Luxemburger Briefkastenfirma hier kaufen wollte. Die Mieten blieben günstig. Alle Bewohner konnten bleiben - sie sind nicht in den Spekulations-Strudel der großen Städte geraten.
Sie haben Glück gehabt, durch das Eingreifen der Öffentlichen Hand mit Hilfe des gesetzlichen Vorkaufsrechts. Mieter Ulrich Netz meint: "Mir sind Tausend Steine vom Herz gekullert, als ich hörte, ich kann im Kiez bleiben". Und Mieterin Mareike Speide meint: "Wir haben gesehen, wie die Nachbarn einer nach dem anderen auszogen. Das wollten wir auf keinen Fall!"
In ihrem Fall konnte die Kommune vom Kommunalen Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Doch diese Möglichkeit hat das Bundesverwaltungsgericht nun grundsätzlich gekippt.
"Es ist praktisch tot - ein Schlag ins Gesicht vieler Mieter:innen", so Caren Ley von den Linken. Auch die mietenpolitische Sprecherin der SPD, Claudia Tausend, will nicht hinnehmen, "dass der Milieuschutz komplett durchlöchert wird." Vor allem in den großen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt hofft man auf eine zügige Neuregelung des Vorkaufrechts im Baugesetzbuch.
Für Staatssekretärin Cansel Kiziiltepe (SPD) war das Vorkaufsrecht das wichtigste Instrument im Kampf gegen Verdrängung. Und die Grünen-Politikerin Canan Bayran bedauert sehr, dass "der Staat sich selbst dieses stadtentwicklungs- politische Instrument aus der Hand geschlagen hat".
Denn in besonders schützenswerten Milieschutz- oder Erhaltungssatzgebieten konnte die kommunale Hand einem potentiellen Investor die Immobilie wegschnappen, wenn er nicht bereit war, Auflagen zu unterschreiben.