Ein Monat nach Start: Für Cannabis-Freigabe hagelt es Kritik
n-tv
Einen Monat nach der Teil-Legalisierung von Cannabis beklagt Hessens Polizeigewerkschaft eine drastische Zunahme an Kontrollarbeit. Das Gesetz sei unausgegoren und überhastet eingeführt worden.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Seit vier Wochen ist Cannabis für Erwachsene erlaubt. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen sorgt das neue Gesetz für einen deutlich erhöhten Arbeitsaufwand für die Beamtinnen und Beamten. "Wir haben eine massive Zunahme an Kontrollarbeit, weil die Länder einfach nicht vorbereitet waren und auch Hessen nicht vorbereitet ist", sagte der GdP-Landesvorsitzende Jens Mohrherr der Deutschen Presse-Agentur.
Seit dem 1. April sind in Deutschland der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. So ist der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis im öffentlichen Raum seither straffrei. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm. Für Minderjährige und rund um Schulen, Kitas, Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.
Das größte Problem sei die Unausgegorenheit des Gesetzes, das völlig grundlos überhastet eingeführt worden sei, sagte Mohrherr. "Es fehlen Verwaltungsvorschriften. Es fehlen Handlungsanweisungen gerade für die Kommunen. Es fehlen gesetzliche Grundlagen für die Polizei." So sei etwa nach wie vor nicht geregelt, wie viel Cannabis-Konsum im Straßenverkehr erlaubt ist.