Eilantrag gegen Pflege-Impfpflicht scheitert
ZDF
Während die Politik noch über die Impfpflicht im Gesundheitswesen streitet, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ein erstes Urteil gefällt:
Das Bundesverfassungsgericht hat es abgelehnt, die einrichtungsbezogene Impfpflicht vorläufig auszusetzen. Ein Eilantrag gegen die ab 15. März vorgesehene Pflicht zur Corona-Impfung für Beschäftigte in Pflegeheimen, Arztpraxen und Krankenhäusern scheiterte.
Die Gefahren für vulnerable Personen ohne die geplante Impfpflicht seien schwerwiegender als die zu erwartenden Folgen für die Impfpflichtigen, so die Richterinnen und Richter in ihrem Beschluss.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter haben über einen Eilantrag von Betroffenen entschieden, der auf den sofortigen Stopp abzielte. Im Eilverfahren hatten die Richterinnen und Richter zunächst eine Folgenabwägung vorzunehmen.
Sie sollten prüfen, was die schlimmeren Konsequenzen hätte: wenn sie erst einmal alles laufen lassen, obwohl die Verfassungsbeschwerde berechtigt wäre - oder wenn sie eine Vorschrift außer Kraft setzen, die sich später als verfassungsgemäß herausstellt. Es geht hier also um eine Regelung für die Zwischenzeit, bis die eigentliche Entscheidung getroffen ist.
Denn der für den Komplex zuständige Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth hat die Impfpflicht, die ab Mitte März gelten soll, noch nicht umfassend geprüft. Das passiert erst im Hauptverfahren, das aber auch mit hoher Priorität behandelt werden dürfte.
Die Verabschiedung der Impfpflicht in Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember hatte eine Klagewelle in Karlsruhe ausgelöst. Bis 3. Februar waren bereits 74 Verfassungsbeschwerden von rund 300 Klägerinnen und Klägern eingegangen, viele davon mit Eilanträgen. Für ihre Entscheidung haben die Richter ein Musterverfahren ausgewählt.
Die Bundesregierung hält den gesetzlichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit für gerechtfertigt. Die besonders Gefährdeten könnten sich zum Teil nicht selbst vor einer Infektion schützen. Die Menschen in ihrem Umfeld hätten daher eine besondere Verantwortung.