Eilantrag gegen Masernimpfung von Schulkindern erfolglos
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Wer eingeschult wird oder bald in die Kita kommt, muss dort seinen Impfausweis vorlegen: Seit 2020 gilt Masern-Impfpflicht. Eltern, die vor Gericht dagegen vorgehen wollten, sind abermals gescheitert.
Münster (dpa/lnw) - Eltern müssen den Masern-Impfschutz ihrer schulpflichtigen Kinder nachweisen oder riskieren ein Zwangsgeld. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Streitfall aus Schieder-Schwalenberg im Kreis Lippe entschieden, wie aus einer Mitteilung zu einem Beschluss von Dienstag vergangener Woche (16. Juli) hervorgeht. Angesichts eines hohen Infektionsrisikos und zum Schutz von anderen sei weder die Nachweispflicht noch ihre Durchsetzung per Zwangsgeld unverhältnismäßig, begründeten die Richter.
Die Eltern hatten sich per Eilantrag dagegen wehren wollen, der Schule einen Nachweis für ihr Kind über den ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern vorzulegen. Dies hatte nun wie schon in erster Instanz jedoch keinen Erfolg. Dem Argument der Eltern, ihnen verbliebe anders als etwa durch Verzicht auf einen Kita-Besuch wegen der Schulpflicht keine Entscheidungsfreiheit, folgten die Richter nicht.
Zwar müsse das Kind zur Schule gehen, das mache aber die Regelung nicht verfassungswidrig. Wie auch in vorschulischen Betreuungseinrichtungen greife in der Schule das legitime Ziel, vulnerable, weil selbst nicht impffähige Menschen vor einer für sie gefährlichen Masernerkrankung zu schützen, betonten die Richter.