Eilantrag der AfD in Karlsruhe scheitert
ZDF
Die AfD hatte geklagt, weil der Bundestag bisher alle ihre Kandidaten für den Posten des Bundestagsvizepräsidenten ablehnte.
Die AfD-Bundestagsfraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit dem Versuch gescheitert, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten verpflichten zu lassen. Das Gericht wies zwei Eilanträge der Partei im Zusammenhang mit deren erfolglosen Bemühungen um einen Vizepräsidenten-Posten im Bundestag ab. Sie seien unzulässig, teilte das Karlsruher Gericht am Mittwoch mit. Das, was die AfD konkret beantragt habe, könne in einem Organstreit grundsätzlich nicht angeordnet werden. Über die eigentlichen Klagen ist noch nicht entschieden. Am 10. November will das Gericht über eine von ihnen verhandeln, wie parallel angekündigt wurde.More Related News