Eilantrag abgewiesen - Klimaschutzgesetz-Abstimmung kommt
n-tv
Zu schnell und zu kurzfristig: Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann will die Bundestagsbefassung mit dem Klimaschutzgesetz verschieben. Ähnlich hatte er bereits beim Heizungsgesetz argumentiert. Dieses Mal scheitert er beim Bundesverfassungsgericht aber.
Der Bundestag kann morgen wie geplant über das Klimaschutzgesetz der Ampel abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies ein Eilantrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann ab. Er hatte die Abstimmung verhindern wollen, weil das Parlament aus seiner Sicht zu wenig Zeit gehabt habe, sich über die Gesetzesänderung zu informieren. Damit seien seine Mitwirkungsrechte als Bundestagsabgeordneter verletzt. Zudem werde mit dem Gesetz der Klimaschutz geschwächt. Das Gericht teilte mit, dass der Antrag derzeit unzulässig sei.
Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher ist die Regel: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern.
Umweltverbände kritisieren das als Aufweichung und auch Heilmann befürchtet eine Schwächung des Klimaschutzes mit weitreichenden Folgen. Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.