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Eigentümern drohen Rechnungen für Erschließungsbeiträge
n-tv
Viele Grundstückseigentümer werden sich in den nächsten Jahren die Augen reiben: Auch 20 Jahre nachdem der Teer vor ihrer Haustür trocken ist, kann die Kommune Anlieger noch zu Kostenbeteiligungen für Infrastruktur heranziehen - so hat es der Landtag beschlossen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Grundstückseigentümer in Nordrhein-Westfalen müssen deutlich länger als bisher damit rechnen, an Kosten für neue Straßen und andere kommunale Infrastrukturmaßnahmen beteiligt zu werden. Das regelt ein umstrittenes Gesetz, das der Düsseldorfer Landtag am Mittwochabend mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungsfraktionen verabschiedet hat. Die drei Oppositionsfraktionen SPD, FDP und AfD stimmten dagegen.
Die bisherige Verjährungsfrist für solche Kostenbeteiligungen, die erst im Juni 2022 in Kraft getreten war, wird von zehn auf zwanzig Jahre verdoppelt. Das entspreche der Regelung in der Mehrzahl der Bundesländer, argumentierten die Koalitionsfraktionen.
Die bisherige Höchstgrenze, wonach alle Baumaßnahmen spätestens 25 Jahre nach dem ersten Spatenstich von der Kommune abgerechnet sein müssen, entfällt. Die bisherige Beschränkung der Verjährungsfrist auf Beiträge für die technische Erschließung eines Baugrundstücks wird zudem ausgeweitet auf andere kommunale Ausgleichsabgaben für Anlieger, die etwa von Kanalanschlüssen, Straßenausbau oder Sanierungen profitieren.