
Ehepaare bekommen mehr Freiheiten bei der Namenswahl
n-tv
Bei der Wahl des Nachnamens gibt es vom 1. Mai 2025 an mehr Freiheiten. Dabei bietet das dazu verabschiedete Gesetz neue Möglichkeiten, Tradition und Herkunft besser im Namen zu verankern.
Ehepaare und ihre Kinder haben künftig mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Nachnamens. Das neue Namensrecht wurde vom Bundesrat abschließend gebilligt. Unter anderem können Eheleute damit künftig einen Doppelnamen als Familiennamen führen.
Das neue Gesetz soll das aus Sicht der Bundesregierung bisher im internationalen Vergleich restriktive deutsche Namensrecht liberalisieren. Durch die Möglichkeit eines Doppelnamens als Familiennamen müssen sich Eheleute künftig nicht mehr für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Der Name kann dann auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden. Im Regelfall sollen die Namen durch einen Bindestrich verbunden werden.
Bisher war in der Regel nur zulässig, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin, deren Nachname nicht zum Familiennamen gewählt wurde, den eigenen bisherigen Namen zusätzlich zum Familiennamen tragen kann. Dieser wurde aber bislang nicht Teil des offiziellen Familiennamens.
