Ehemaliger Kölner Polizeipräsident klagt am OVG in Münster
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Die unscharfen Handybilder gingen um die Welt. In der Silvesternacht 2015/2016 kam es im Schatten des Kölner Doms zu zahlreichen Übergriffen auf Frauen. Der Einsatz der Polizei stand in der Kritik. Der damalige Chef klagt seit Jahren gegen das Land.
Münster (dpa/lnw) - Sechs Jahre nach den Vorfällen in der Silversternacht 2015/2016 in Köln beschäftigt sich das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG)am hetigen Tag mit den Folgen. Der ehemalige Polizeipräsident der Domstadt wehrt sich gegen seine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Die rot-grüne Landesregierung hatte Wolfgang Albers im Januar 2016 nur wenige Tage nach den zahlreichen sexuellen Übergriffen durch junge Männer mit ausländischem Hintergrund gegenüber Frauen auf der Kölner Domplatte von seinen Aufgaben entbunden. Der Polizeieinsatz hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt. Der NRW-Landtag setzte einen Untersuchungsausschuss ein.
Albers argumentiert, dass es keine Gründe für seine damalige Entlassung gab. Außerdem sieht er in Nordrhein-Westfalen bei den Regeln für politische Beamte einen Verstoß gegen das Grundgesetz. In NRW sind alle 18 Polizeipräsidenten der kreisfreien Städte, wie auch die Regierungspräsidenten, politische Beamte. Sie können ohne Angaben von Gründen von der Regierung von ihrer Aufgabe entbunden werden. Albers war mit seiner Klage in der Vorinstanz vor dem Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Sollte sich das OVG dieser Sicht nicht anschließen, könnte der Fall Albers und die NRW-Regeln zu politischen Beamten ein Thema für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden.