
Ehefrau im Wald vergraben - Lebenslange Haft
n-tv
Bielefeld (dpa/lnw) - Trotz aller Unschuldsbeteuerungen hat das Landgericht Bielefeld einen 73-Jährigen für den Mord an seiner Frau zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter waren in ihrem Urteil am Freitag überzeugt, dass der Mann seine 68 Jahre alte Ehefrau im Juli 2023 aus Habgier getötet hatte. Die Leiche wurde vergraben in einem Waldstück gefunden. Die 68-Jährige hatte sich zuvor von ihrem Mann getrennt.
Die Verurteilung beruhte im Wesentlichen auf Indizien. Der Angeklagte hatte die Tat bis zuletzt vehement bestritten. Doch die Richter betonten, es gebe keine andere Erklärung dafür, wie DNA, Faserspuren und Erde aus dem Versteck der Leiche in das Auto des 73-jährigen Deutschen gelangen konnten. Es könne nur so gewesen sein, dass der Angeklagte seine Ehefrau umgebracht und vergraben habe.
Wie die Tat im Einzelnen ablief, sei nicht mehr aufzuklären gewesen. Er sei auch der Einzige gewesen, der ein Motiv für die Tat gehabt habe, argumentierten die Richter. Zudem habe er eine solche Tat mehrfach angekündigt.
Den Ermittlungen zufolge hatte der Mann das Grab für die Leiche schon vor der Tat in dem Waldstück ausgehoben. Für Aufsehen hatte der Fall gesorgt, weil die Frau wochenlang als vermisst galt und rund um Halle in Westfalen nach ihr gesucht wurde. Spaziergänger fanden schließlich das Grab.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.