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Duo mahnte Homepage-Besitzer tausendfach ab
n-tv
Tausende Privatpersonen und Kleingewerbetreibende gehen aus Angst und mangels Rechtskenntnissen einem Berliner Anwalt und seinem Mandanten auf den Leim. Diese mahnen wegen der datenschutzwidrigen Einbindung von Schriftarten ab und fordern hohe Geldbeträge.
Ermittler sind in mehreren Bundesländern mit Durchsuchungen gegen zwei Abmahnbetrüger vorgegangen. Einem 53-jährigen Anwalt mit Kanzleisitz in Berlin und seinem 41-jährigen Mandanten werden Abmahnbetrug und Erpressung in mehr als 2400 Fällen vorgeworfen, wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte. Im Auftrag der Behörde durchsuchten Beamte Objekte in Berlin, Hannover, Baden-Baden und Schleswig-Holstein. Zudem wurden Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, bundesweit Privatpersonen und Kleingewerbetreibende, die auf ihren Homepages sogenannte Google Fonts - ein interaktives Verzeichnis mit Schriftarten, die das Schriftbild einer Webseite bestimmen - einsetzten, per Anwaltsschreiben abgemahnt zu haben. Zugleich wurde diesen angeboten, ein Zivilverfahren gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von jeweils 170 Euro vermeiden zu können.
Den beiden Männern soll dabei bewusst gewesen sein, dass sie jedoch keinen Geldanspruch gegen die Abgemahnten hatten. Den Angaben zufolge erstatteten 420 von diesen Anzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft. Rund 2000 weitere sollen jedoch aus Sorge vor einem Verfahren und in der unzutreffenden Annahme, der behauptete Anspruch bestünde tatsächlich, Geld an die Betrüger bezahlt haben.