
Druck auf Trump-Konzern wächst
n-tv
Die New Yorker Justiz beschäftigt sich seit geraumer Zeit mit den Geschäftsaktivitäten von Ex-US-Präsident Trump. Nun wird die Untersuchung ausgedehnt. Neben zivilrechtlichen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft jetzt auch strafrechtlich gegen den Konzern des Ex-Präsidenten vor.
Die Generalstaatsanwältin des US-Bundesstaates New York weitet ihre Ermittlungen gegen die Trump Organization aus. Wie ein Sprecher von Generalstaatsanwältin Letitia James mitteilte, werden gegen das Unternehmen, in dem die geschäftlichen Aktivitäten von Ex-Präsident Donald Trump gebündelt sind, jetzt nicht mehr nur zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen geführt. "Wir haben die Trump Organization darüber informiert, dass unsere Ermittlungen zu dem Unternehmen nicht mehr rein ziviler Natur sind", erklärte der Sprecher Fabien Levy. "Wir ermitteln gegen die Trump Organization nun aktiv auf strafrechtlicher Ebene, zusammen mit dem Bezirksstaatsanwalt von Manhattan."
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

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