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Drohnen über Gefängnissen bereiten Länder Sorgen
n-tv
Mehrere Bundesländer sind alarmiert, da Drohnen trotz Verbots über Haftanstalten fliegen. Sie stellen nicht nur eine Gefahr dar, weil sie Fluchtwege auskundschaften können. Nordrhein-Westfalen sieht eine mögliche Lösung des Problems in der Verschärfung von Gesetzen auf EU-Ebene.
Die Justizministerien der Länder sehen Drohnen in der Nähe von Gefängnissen als Sicherheitsrisiko. Selbst mit günstigen Einsteigermodellen könnten so nicht nur Fluchtmöglichkeiten ausgekundschaftet werden, teilte das bayerische Fachressort in München mit. "Sondern vor allem das Einbringen von Mobiltelefonen, Drogen oder Waffen stellen eine Gefahr für die Sicherheit unserer Justizvollzugsanstalten dar." In Bayern wurden den Angaben zufolge bis Ende November sechs Drohnenflüge in der Nähe von oder über Justizvollzugsanstalten gesichtet.
Im vergangenen Jahr war es demnach ein unerlaubter Überflug, 2020 waren es neun. In Nordrhein-Westfalen zählte das Justizministerium bis November acht Annäherungen oder Überflüge von Drohnen, wie ein Sprecher sagte (Vorjahr: zehn). In hessischen Gefängnissen sind die Fenster zusätzlich geschützt worden. Eine über dem normalen Gitter angebrachte Feinvergitterung solle verhindern, dass durch eine an das Haftraumfenster gesteuerte Drohne unerlaubt Gegenstände an Gefangene übergeben werden könnten, teilte das Ministerium in Wiesbaden mit.
Auch in anderen Bundesländern registrierten die Behörden Flüge in der Nähe von oder über Haftanstalten: In Hamburg zum Beispiel waren es bis Ende November zwei, in Baden-Württemberg vier, in Sachsen-Anhalt drei. In den Vorjahren habe es keine derartigen Vorkommnisse gegeben, teilte das Justizministerium in Magdeburg auf Anfrage mit. In Berlin und Hessen sind in diesem Jahr noch keine Drohnen gemeldet worden.