Drogerie-Unternehmer Müller gewinnt Rechtsstreit gegen Adoptivkinder
n-tv
Erwin Müller adoptiert drei Erwachsene. Die sehen sich beim Erbe übervorteilt, weil sie einem Teilverzicht zustimmen müssen. Dagegen klagen sie, erleiden im Sommer jedoch einen Rückschlag. Der wird nun amtlich, nachdem ein weiteres Gericht ihre Klage gegen den Drogerie-König abweist.
Der Rechtsstreit der drei Adoptivkinder gegen den Drogerie-Unternehmer Erwin Müller und seine Frau ist beendet: Die Entscheidung des Landgerichts Ulm von Ende Juli über die Abweisung der Klage sei rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die erwachsenen Adoptierten hatten gegen einen Vertrag geklagt, in dem sie zuvor auf ihren Pflichtteil des Erbes verzichtet hatten. Dieser sogenannte Pflichtteilsverzichtvertrag sei - anders als von der Klägerseite behauptet - nicht aus formellen Gründen nichtig, hatte das Gericht geurteilt.
"Das Urteil des Landgerichts Ulm belegt, dass alle Vorwürfe der Kläger gegen das Ehepaar Müller falsch sind", hatte Anton Steiner, Anwalt des Ehepaars Müller, nach der Urteilsverkündung erklärt. Bei dem Pflichtteilsverzicht handele es sich um einen normalen Vorgang, wie er bei Erwachsenen-Adoptionen üblich sei. "Der Versuch, dies mit fadenscheinigen Argumenten anzugreifen, ist gescheitert", sagte Steiner.
Eine Konzernsprecherin der Drogeriekette hatte nach der Urteilsverkündung betont, dass der Termin keinen Bezug zum Handelskonzern Müller habe. Zunächst hatte der Anwalt der Adoptierten, Maximilian Ott, nach der Urteilsverkündung erklärt, Rechtsmittel anzustreben. Voraussetzung sei jedoch, dass sich ein Finanzier für die zweite Instanz finde. "Denn die Kosten können meine Mandanten nicht aufbringen."