
Drogenbeauftragte für Sechs-Gramm-Grenze
n-tv
In den meisten Bundesländern wird bei dem Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis auf eine Strafverfolgung verzichtet. Die Bundes-Drogenbeuaftragte hält das für eine gute Idee und will das bundesweit durchsetzen.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, plädiert dafür, Cannabis-Besitz bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm künftig bundesweit als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen - und nicht mehr als Straftat. "Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit", sagte die CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten." In den meisten Bundesländern wird bei dem Besitz von bis zu sechs Gramm Cannabis schon jetzt in der Regel auf eine Strafverfolgung verzichtet. In einigen Ländern gelten auch höhere Obergrenzen. Ludwig empfahl der CDU/CSU, nach der Bundestagswahl mit künftigen Koalitionspartnern einen Kompromiss zu suchen. "Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss", betonte sie.More Related News