
Drogenbeauftragte für neue Cannabis-Grenze
n-tv
Was dem einen sein Feierabend-Bier, ist dem anderen sein Feierabend-Joint. Das eine ist erlaubt, das andere illegal, wird aber je nach Bundesland unterschiedlich verfolgt. Die Drogenbeauftragte will lieber einheitlich vorgehen. Wie stehen die einzelnen Parteien dazu?
Über lockerere Regeln für den Umgang mit Cannabis wird in Deutschland seit Langem diskutiert. Die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig hat sich nun erneut dafür ausgesprochen, zumindest den Besitz kleiner Mengen einheitlich in Deutschland nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Damit wären nur noch Bußgelder, aber keine Freiheitsstrafen mehr möglich. "Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm - und zwar bundesweit", sagte die CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Ein Grenzwert, über dem der Besitz von Cannabis auch in Zukunft als Straftat und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden sollte, muss mit Bedacht festgelegt werden, denn er hat eine gewisse Signalwirkung und einen Einfluss auf das Konsumverhalten."More Related News