Drese zu Hotspot-Urteil: Änderungen sind sofort gültig
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Nach der Ablehnung der sogenannten Hotspot-Regel durch das Oberverwaltungsgericht ergeben sich für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bereits von diesem Samstag an wichtige Veränderungen. Wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) am Samstag berichtete, entfällt beispielsweise beim Einkaufen im Einzel- und Großhandel sowie auf Wochenmärkten die Pflicht zum Maskentragen. Das gelte nun auch für die Gastronomie im Innenbereich. Bislang war dies nur im Außenbereich möglich. Gleichzeitig dürften Kinos und Theater wieder die volle Platzkapazität ihrer Säle nutzen.
Nach dem OVG-Beschluss vom Freitag entfalle auch ab sofort das allgemeine Abstandsgebot im öffentlichen Raum, sagte Drese. Bis einschließlich kommenden Mittwoch müssten dagegen beispielsweise in Innenräumen von Bildungs- und Beherbergungseinrichtungen noch Masken getragen werden. Nach Auslaufen der Hotspot-Regelungen ab Donnerstag entfallen auch dort die Masken- und Testpflichten.
Wie Drese weiter sagte, bleibt die Maskenpflicht auch nach Donnerstag weiter im öffentlichen Nahverkehr bestehen. Dies gelte auch für Besuche in medizinischen Einrichtungen, sofern dort Menschen aus besonders gefährdeten Gruppen anwesend seien. Für Besucher in Krankenhäusern, voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtungen bestehe weiter die 3G-Testverpflichtungen.
Der Landtag in Schwerin hatte am 24. März das gesamte Bundesland zum Corona-Hotspot erklärt, um flächendeckend die damals geltenden Schutzmaßnahmen weiterführen zu können. Das verstößt nach Überzeugung der OVG-Richter gegen das Bundesgesetz.