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Dreijährige verklagt Versicherung – Vater starb vor Geburt bei Unfall
Die Welt
Nachdem die Versicherung einer Dreijährigen kein Hinterbliebenengeld nach dem Unfalltod ihres Vaters zahlen wollte, hat das Mädchen vor der Zweigstelle des Oberlandesgerichtes in Augsburg geklagt. Das Urteil steht weiterhin aus.
Nach dem Unfalltod seines Vaters klagt ein dreijähriges Mädchen auf Hinterbliebenengeld einer Versicherung. Das Besondere an dem Prozess ist, dass der Mann schon vor der Geburt der Tochter bei einem Verkehrsunfall starb. Die Versicherung will dem Kind deshalb kein Geld zahlen, weil es dem Mädchen an dem vom Gesetz geforderten „besonderen persönlichen Näheverhältnis“ zum Getöteten fehle. Vor der Zweigstelle des Münchner Oberlandesgerichtes in Augsburg wurde dies bei der Verhandlung am Donnerstag kontrovers diskutiert. Zu einer Einigung der Parteien kam es aber nicht. Der Senat will nun voraussichtlich am 5. August eine Entscheidung verkünden (Az. 24 U 5354/20), wie ein Justizsprecher mitteilte. Das Landgericht Memmingen hatte in erster Instanz die Klage abgewiesen.More Related News