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Dorf gewinnt weitgehend Streit um Hängeseilbrücke
n-tv
Die schwankende Fußgängerbrücke Geierlay hoch über einem Bachtal ist ein Besuchermagnet. Das kleine Mörsdorf siegt in einem damit verbundenen Prozess nun größtenteils auch auf Bundesebene.
Mörsdorf (dpa/lrs) - Die Hängeseilbrücke Geierlay im Hunsrück zieht jedes Jahr Hunderttausende Besucher an - nun hat das dortige Dorf Mörsdorf einen Prozess um Parkgebühren auch vor dem Bundesfinanzhof weitgehend gewonnen. Die 600-Einwohner-Gemeinde erwartet daher Steuerrückzahlungen von rund 300.000 Euro, wie Bürgermeister Marcus Kirchhoff der Deutschen Presse-Agentur mitteilt. Gut für einen neuen Kindergarten, gut für die Erschließung eines Baugebiets. Die Geierlay ist eine Fußgängerbrücke über einem tiefeingeschnittenen Bachtal.
Laut dem Urteil darf die Gemeinde die in den Baukosten der Brücke und eines Besucherzentrums enthaltene sogenannte Vorsteuer von der Umsatzsteuer abziehen, die sie wegen Einnahmen aus dafür gebauten Parkplätzen zahlen muss (Az. XI R 10/21).
Das beklagte Finanzamt hatte nur für die Baukosten der Parkflächen den sogenannten Vorsteuerabzug erlaubt: Die Aufwendungen für die Geierlay und das Besucherzentrum stünden nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit den Parkeinnahmen.