Doppelmord von Babenhausen: Hessen klagt auf Schadensersatz
Frankfurter Rundschau
In Darmstadt beginnt am Mittwoch ein Zivilprozess des Landes Hessen gegen den Babenhäuser Andreas D.. Es könnte zu einer Neubewertung des Falls kommen.
Seit fast zwölf Jahren sitzt Andreas D. im Gefängnis. Verurteilt vom Landgericht (LG) Darmstadt zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes an seinen Nachbarn, dem Ehepaar T. aus Babenhausen. Der dreifache Familienvater soll die T.s erschossen und auch deren Tochter versucht haben zu töten – weil sie angeblich zu laut waren und er im angrenzenden Reihenhaus keine Ruhe hatte.
All die Jahre hat seine Frau Anja D., haben Freunde und Bekannte und sein Rechtsanwalt Gerhard Strate nicht aufgehört, an D.s Unschuld zu glauben. Noch heute ist der Doppelmord ein Thema in Babenhausen (Landkreis Darmstadt-Dieburg) und hat auch bundesweit viel Aufmerksamkeit erhalten.
Aber alle Versuche D.s Schuld vor Gericht zu widerlegen, scheiterten. Die Revision zum Bundesgerichtshof genauso wie eine Petition an den Landtag. Auch ein Wiederaufnahmeverfahren wurde vom LG Kassel abgelehnt und das OLG Frankfurt verwarf die Beschwerde dagegen.
Letztlich entschied das Bundesverfassungsgericht 2020, dass es dazu keine Verfassungsbeschwerde annimmt und damit „der Beschluss unanfechtbar ist“.
Doch nun kommt Bewegung in die Sache. Das Land Hessen klagt jetzt gegen Andreas D. auf Schadensersatz für die Kosten der Unterbringung der Tochter. Der Zivilprozess beginnt an diesem Mittwoch vor dem LG Darmstadt.