DKP erstreitet in Karlsruhe die Zulassung zur Bundestagswahl
Die Welt
Der Bundeswahlausschuss verbot der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) die Teilnahme an der Bundestagswahl am 26. September. Nun hatte die Partei Erfolg mit ihrem Einspruch beim Bundesverfassungsgericht.
Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) darf doch bei der Bundestagswahl am 26. September antreten. Das Bundesverfassungsgericht gab einer Beschwerde der Partei gegen eine anderslautende Entscheidung des Bundeswahlausschusses statt, wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Dienstag mitteilte. Weitere 19 abgelehnte Gruppierungen hatten mit Beschwerden gegen ihre Nichtanerkennung keinen Erfolg. (Az. 2 BvC 8/21 u.a.) Der Bundeswahlausschuss hatte die DKP abgelehnt, weil sie in den vergangenen Jahren mehrere Rechenschaftsberichte verspätet eingereicht hatte. Nach der Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und -richter des Zweiten Senats reicht das aber nicht aus, um der DKP die Parteieigenschaft abzusprechen. Der Umfang ihrer Organisation, die Zahl ihrer Mitglieder und ihr Hervortreten in der Öffentlichkeit ließen „darauf schließen, dass sie in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken“, hieß es zur Begründung.More Related News