Diesel-Klage: Das hat der BGH entschieden
ZDF
Kläger haben Anspruch auf Schadenersatz von VW - so lautet das Urteil des Bundesgerichtshof im Diesel-Skandal. Welche Details schon feststehen.
Laut dem ersten und wichtigsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Diesel-Skandal haben betroffene Klägerinnen und Kläger Anspruch auf Schadenersatz von VW. Sie können ihr Auto zurückgeben und bekommen ihr Geld wieder. Die gefahrenen Kilometer werden allerdings mit dem Kaufpreis verrechnet. Und jeder Fall ist anders. Diese Spezialfragen sind inzwischen entschieden: Wer sein Auto erst nach Auffliegen des Abgasskandals im September 2015 gekauft hat, geht leer aus. Eine Arglosigkeit, die VW hätte ausnutzen können, ist hier nicht mehr gegeben. Für Autos der Konzernmarken Audi, Skoda und Seat gelten dieselben Regeln. Das verpflichtende Update, mit dem die Betrugssoftware deaktiviert wurde, ist keine neue unzulässige Abschalteinrichtung. Allein deswegen gibt es keinen Schadenersatz.More Related News