Diese neue Regeln sollten alle Bank- und Sparkassen-Kunden jetzt kennen
RTL
Bank- und Sparkassen-Kunden müssen sich bei Bareinzahlungen auf neue Regeln einstellen: Bei hohen Summen müssen Privatkunden einen Herkunftsnachweis vorlegen.
Bank- und Sparkassen-Kunden müssen sich bei Bareinzahlungen auf neue Regeln einstellen. Ab dem 9. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von den Kreditinstituten bei Bargeldeinzahlungen von über 10.000 Euro einen Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Damit soll Geldwäsche effektiver bekämpft werden. Laut dem Sparkassen- und Giroverband sind Privatkunden angehalten, bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet. Bei sonstigen Bartransaktionen (z.B. Edelmetallankauf, Sortengeschäfte), die nicht bei der Hausbank vorgenommen werden, ist dies bereits ab einem Betrag von über 2.500 Euro erforderlich. Sofern der Herkunftsnachweis bei einem solchen Gelegenheitsgeschäft vom Kunden nicht geführt werden kann, muss das Institut das Geschäft ablehnen. Gewerbliche Kunden sind laut dem Beankenverband in der Regel von den neuen Maßnahmen nicht betroffen. Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:More Related News