Diese Corona-Regeln gelten im Wahllokal
RTL
Mit 3G, Maske oder aus der Quarantäne? Wir zeigen Ihnen, welche Regeln Sie beachten müssen, um am 26.09. wählen zu können.
In vielen Teilen Deutschland gilt mittlerweile die 3G-Regel für den Kino- oder Restaurantbesuch – in manchen Etablissements in Hamburg dürfen sogar nur geimpfte und genesene (2G) eintreten. Gelten dieselben Regeln nun auch, wenn ich wählen gehen möchte? Wir verraten Ihnen, worauf Sie am 26.09. achten müssen, wenn Sie ihr Kreuzchen machen. Alle Informationen zur Bundestagswahl finden Sie hier. Schlüssel, Handy, Portemonnaie? Mittlerweile darf eine weitere Sache beim Tritt aus der Haustür nicht mehr fehlen: Die Maske. Genauso wird es auch Ende September beim Gang zum Wahllokal aussehen. In den Wahllokalen des Landes gilt eine allgemeine Maskenpflicht: Das heißt es muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Ausgenommen sind Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren und Menschen, die durch ein ärztliches oder psychotherapeutisches Attest vom Tragen einer Maske befreit sind. +++ Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus finden Sie in unserem Live-Ticker auf RTL.de +++More Related News