Diese Böller-Regeln gelten an Silvester
ZDF
Das Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk wurde vor Gericht bestätigt. Was bedeutet das jetzt für Feiern zum Jahreswechsel? Was ist erlaubt?
Das Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bleibt bestehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die wegen der Corona-Pandemie bundesweite gültige Regelung bestätigt.
Das Gericht lehnte nach Angaben von Dienstagabend mehrere Beschwerden gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom selben Tag ab. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis auf die durch Corona stark belasteten Krankenhäuser. Zwar greife das Verbot in die Grundrechte der Antragsteller ein. Der mit der Regelung verfolgte Zweck, eine weitere Belastung der Krankenhäuser zu verhindern, überwiege aber. Erfahrungsgemäß führten Unfälle beim Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen.