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Dienstgericht verhandelt Zukunft von AfD-Mann Jens Maier
n-tv
Darf der als rechtsextrem eingestufte AfD-Politiker Jens Maier wieder in Sachsen Recht sprechen? Um diese Frage geht es in einem Gerichtsverfahren in Leipzig. Ausgang offen.
Leipzig (dpa/sn) - Das Leipziger Dienstgericht für Richter hat am Donnerstag über die berufliche Zukunft des AfD-Politikers Jens Maier in Sachsen verhandelt. Der Anwalt des früheren Abgeordneten beantragte zu Beginn, das Verfahren auszusetzen. Nach seiner Darstellung müsste zunächst Maiers Einstufung als Rechtsextremist überprüft werden, bevor seine Zukunft als Richter verhandelt werden kann. Maier wird im sächsischen Verfassungsschutzbericht erwähnt. Er hatte bei der Bundestagswahl 2021 sein Mandat verloren und will nun in seinen alten Job als Richter in Sachsen zurückkehren.
Das will das Justizministerium verhindern und hat seine Versetzung in den Ruhestand "zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege" beantragt. Bei dem Antrag stütze sich das Ministerium maßgeblich auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes, sagte Maiers Verteidiger Jochen Lober vor dem Leipziger Dienstgericht. Sein Mandant klage aber gegen die Einstufung - den Ausgang dieses Verfahrens müsse man erst abwarten. Das Haus von Justizministerin Katja Meier (Grüne) argumentierte dagegen, dass es nicht auf das Etikett Rechtsextremist ankomme, sondern darauf, was Maier als Richter repräsentiere.
Das Gericht deutete am Donnerstag an, dass es die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zwingend abwarten müsse. Die Einstufung Maiers durch den Verfassungsschutz und seine Eignung als Richter seien aus Sicht der Richter unterschiedliche Sachverhalte. Die Juristen gingen im vollbesetzten Gerichtssaal einzeln Äußerungen und Tweets Maiers durch. Das sächsische Justizministerium hatte diese angebracht, um zu beweisen, dass Maier eine Gefahr für die Rechtspflege sei.