Dieburg: Kinder morgens mit der Polizei aus Elternhaus geholt
Frankfurter Rundschau
Das Jugendamt Darmstadt-Dieburg nimmt fünf Geschwister aus einer Familie heraus. Jetzt kämpfen die Eltern darum, sie zurück zubekommen.
Es ist der haarsträubendste Fall von Kindesinobhutnahme, den der Frankfurter Rechtsanwalt und Gutachter in Familienangelegenheiten Georg Königstein seinen Worten nach bisher erlebt hat. Am 2. August diesen Jahres, einem Montag, stehen plötzlich morgens um halb sieben vier Polizeibeamt:innen im Haus der Familie K. im südhessischen Dieburg. Weil der Vater, Waheed K., schläft und das Klingeln nicht hört, öffnet ein Schlüsseldienst die Haustür. „Die Polizisten gingen sofort in die Kinderzimmer“, sagt Waheed K.. Er selbst sei in seinem Schlafzimmer eingesperrt worden.
„Zieht Euch an, wir gehen spielen“, soll ein Polizist zu den Kindern gesagt haben. Und dann: „Wisst Ihr, wo Eure Krankenkärtchen und Impfpässe sind?“ Die fünf Geschwister Raza (13), Gabrielle (11), Noah (10), Maymouna (5) und Mary (4) wissen es nicht. Ihre Mutter ist an diesem Morgen nicht zu Hause. Dass die 33-Jährige trotzdem den Ablauf minutiös kennt, liegt daran, dass die Familie das gesamte Haus per Video überwacht. „Die Kinder sollten alleine ihre Kleidung zusammenpacken, mein Mann durfte ihnen nichts helfen – wie kann eine Vierjährige das alleine schaffen?“, fragt Mutter Yvonne K.. Sie wirkt verzweifelt, resigniert. Später wird das Jugendamt in seinem Bericht festhalten, die Kinder seien schlampig gekleidet gewesen, eine Tochter hätte keine Unterhose getragen. Die zusammengepackte Kleidung habe nicht gepasst.
Als die Kinder dann getrennt in verschiedene Unterkünfte gebracht werden sollen, wehrt sich der älteste Sohn beim Einsteigen ins Auto. Ein Polizist soll dabei handgreiflich geworden sein, behaupten die Eltern. Beim Polizeipräsidium Südhessen weiß man davon nichts. Ein 13-jähriges Kind habe verbal geäußert, dass es mit der Trennung von den Geschwistern nicht einverstanden sei, teilte die Pressestelle des Polizeipräsidiums Südhessen auf Anfrage mit. Die Beamten hätten diesem „altersgerecht die Notwendigkeit der Unterbringung erklärt“.