Die Wolfsjagd kann beginnen
Süddeutsche Zeitung
Das Tier in der Region Traunstein darf von diesem Dienstag an geschossen werden. Doch Naturschützer wollen umgehend gegen die gerichtliche Verfügung klagen. Der Wolf selbst ist seit Wochen verschwunden.
Von diesem Dienstag um Punkt null Uhr an dürfen alle Jäger und Förster entlang dem Alpenrand im südöstlichen Oberbayern den dort umherstreifenden Wolfsrüden mit dem amtlichen Namen GW2425m erlegen - zumindest bis auf Weiteres. Denn gegen die bereits am Freitag angekündigte und am Montagabend erst kurz vor 21 Uhr veröffentlichte Verfügung der Regierung von Oberbayern haben wiederum der Bund Naturschutz (BN) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe eine Klage beim Verwaltungsgericht München angekündigt. Der BN will nach eigenen Angaben eine Eilentscheidung beantragen in der Hoffnung, dass das Gericht die Verfügung, mit der die Regierung den ersten Abschuss eines wildlebenden Wolfs in Bayern seit 140 Jahren erlaubt, möglichst schnell wieder einkassiert.
Was nun klingt wie eine Art Wettrennen zwischen Jägern und Klägern, könnte sich aber als gar nicht allzu eilig herausstellen. Dann nämlich, wenn der Wolf längst weitergezogen ist, nachdem er Ende vergangenen Jahres in der Region mehrere Schafe, Ziegen und Wildtiere gerissen hat, von einem Bauern im Ziegenstall angetroffen wurde und sich von einem Augenzeugen beim nächtlichen Durchstreifen des Ortes Bergen filmen ließ.
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Weil sich das Tier wiederholt in unmittelbarer Nähe bewohnter Häuser aufgehalten habe und offenbar die Nähe zu Siedlungsstrukturen suche, hat sich eine vom Landesamt für Umwelt einberufene Expertenkommission für den Abschuss ausgesprochen, wie ihn der Traunsteiner Landrat Siegfried Walch (CSU) schon im November beantragt und wie ihn zuletzt auch Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (FW) gefordert hatten.
Herdenschutzmaßnahmen für die Nutztiere seien angesichts der Gewöhnung des Wolfes an menschliche Siedlungen nicht ausreichend, um auch eine Gefahr auch für die Menschen auszuschließen, hieß es am Montagabend von der Regierung. Zumutbare Alternativen zu einem Abschuss bestünden nicht, denn ein Vergrämen des Tiers sei angesichts seines großen Aktionsradius nahezu unmöglich. Es einzufangen und in ein Gehege zu sperren sei nicht tierschutzgerecht.